Privatpraxis Hildesheim
AGB
Abrechnung
Wir rechnen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit 3,5-fachem Satz ab.
Funktionelle Medizin und Stressmedizin ist ausschließlich in der Privatpraxis möglich, d. h. Sie bekommen eine selbst zu zahlende Rechnung über die jeweiligen Behandlungstermine. Unabhängig davon, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese übernimmt oder nicht.
Alle anfallenden Telefonate oder Mails, die eine tiefere Einsicht in Ihre Patientenkarte erfordern, werden ebenfalls abgerechnet, sind also kostenpflichtig.
Terminabsage
Bitte sagen Sie nicht wahrnehmbare Termine 3 Werktage – spätestens 24 h – vorher ab. Termine am Montag bis spätestens den vorherigen Freitag um 12:00 Uhr.
Für nicht abgesagte und versäumte Termine müssen wir Ihnen leider eine Ausfallrechnung in Höhe von 150 € berechnen. (Akute Krankheitsfälle und Notfälle sind hiervon natürlich ausgenommen, sofern ein Nachweis vorliegt.)
